Wir lasern für die Industrie und für
Werbemittel-Händler
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von OPENEND Laserbeschriftungen - Torben Reimann e.K. (nachfolgend OPENEND genannt) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Alle vorangegangen Geschäftsbedingungen verlieren hiermit Ihre Gültigkeit. Spätestens mit der
Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.2. Änderungen können nur schriftlich und einvernehmlich
durch beide Vertragspartner erfolgen.
1.3. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Verträge kommen nur zu unseren
eigenen Bedingungen zustande.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1. Die Angebote und Preise von OPENEND sind stets freibleibend und werden erst
durch eine schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. An schriftliche, speziell ausgearbeitete Angebote hält sich OPENEND zwei Wochen gebunden, wenn nicht ausdrücklich andere Zeiträume vereinbart wurden.
2.2. Der Auftraggeber hat die Auftragsbestätigung unverzüglich nach Erhalt auf Abweichungen seiner Bestellung zu überprüfen und sofort nach Erhalt, spätestens aber binnen 2 Tagen nach dem Datum der Auftragsbestätigung, schriftlich die vermeintlichen Abweichungen zu rügen.
Unterlässt er die Prüfung und sofortige Rüge, so gilt die Auftragsbestätigung als richtig und beiderseits verbindlich.
2.3. Die Angestellten oder in sonstiger Form für OPENEND tätigen Erfüllungsgehilfen sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über
den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
2.4. Die den Angeboten zugrunde liegenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.5. Der Besteller ist damit einverstanden, dass OPENEND Fremdauskünfte über seine
augenblicklichen wirtschaftlichen Verhältnisse einholt.
2.6. Schriftliche Angebote werden individuell für den jeweiligen Besteller ausgefertigt. Diese
Schriftstücke sind als vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
3. Preise
3.1. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von OPENEND genannten Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Dies gilt insbesondere bei nachträglichen Änderungen auf Veranlassung des Bestellers, die einen erhöhten Arbeitsaufwand nach sich ziehen und hierdurch etwaig entstehende Produktionsausfälle bei OPENEND.
Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probedrucken, die vom Besteller wegen geringfügiger Änderungen der Vorlage verlangt werden. 3.2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk in Euro, einschließlich normaler Verpackung, zzgl. Versand und zzgl. der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
4. Liefer- und Leistungszeit
4.1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen ab Datum der Auftragsbestätigung zu laufen, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages und nicht vor Eingang
vom Besteller zu beschaffende Unterlagen, Freigaben und/oder einer vereinbarten Anzahlung. 4.2. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die OPENEND die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen -
hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen (Zollprobleme) usw., aber auch wenn sie bei Lieferanten von OPENEND oder deren Unterlieferanten eintreten - , hat OPENEND auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen OPENEND, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.3. Wenn die Behinderung länger als zwei Monate dauert, ist OPENEND nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird OPENEND von Ihrer Verpflichtung frei,
so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich OPENEND nur berufen, wenn sie den Käufer unverzüglich von der
Nichtverfügbarkeit der Ware, sowie von ihrem Rücktritt benachrichtigt und dem Auftraggeber ohne schuldhaftes Zögern von diesem bereits erbrachte Gegenleistungen zurück erstattet.
4.4. Bei Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
4.5. OPENEND ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferungen oder Teilleistungen sind für den Käufer nicht von Interesse.
4.6. Bei Änderungs- oder Ergänzungswünschen von Seiten des Auftraggebers nach Auftragsbestätigung werden die Leistungs- und Lieferzeiten angemessen verlängert.
4.7. Falls der Kunde die Ware bei Ankunft nicht sofort in Empfang nimmt, so gehen die daraus entstehenden Kosten zu Lasten des Käufers. OPENEND bleibt es vorbehalten, dem ursprünglichen Kunden für einen etwaigen Verlust haftbar zu machen.
5. Versendung der Ware, Gefahrübergang
5.1. Soweit nichts Abweichendes vereinbart, erfolgt die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrückliche Anweisung und Rechnung des Auftraggebers vorgenommen.
5.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Auftraggeber über.
5.3. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Auftraggeber im Verzug der Annahme befindet.
6. Gewährleistung, Verjährung, Haftung
6.1. Die Lasergravur auf der von Ihnen gelieferte Ware erfolgt nach Ihrem Wunsch. Entweder durch ein Produktion-Freigabemuster, durch Freigabe eines digitalen Fotos der Laserung oder nur durch eine (von Ihnen oder von uns) verbindlichen Gravur-Standskizze. 6.2. Der Käufer muss die Vertragsgemäßheit der gelieferten Waren und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb von acht Arbeitstagen prüfen. Mängel müssen OPENEND schriftlich mitgeteilt werden. Versteckte Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, können nur dann geltend gemacht werden, wenn sie OPENEND innerhalb von einem Jahr nach Beginn des gesetzlichen Verjährungsbeginns schriftlich zugehen.
6.3. Beanstandete Ware ist OPENEND auf Verlangen zur Abholung am Ort der ursprünglichen Zustellung zur Verfügung zu stellen. Wurde die Ware bereits weitergeliefert oder an mehrere Empfänger verteilt, gehen eventuelle Kosten für das Zusammenführen der beanstandeten Ware nicht zu unseren Lasten.
6.4. Dem Auftraggeber obliegt die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
6.5. OPENEND leistet Gewähr für Mängel der Lieferung zunächst nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Das Recht auf Schadenersatz wird beschränkt auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6.6. Im Fall verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückabwicklung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Der Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung ist ausgeschlossen. Bei einem nur geringfügigen Mangel steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht zu.
6.7. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab der Auslieferung durch OPENEND, sofern keine Arglist nachgewiesen ist. Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Gefahrübergang gemäß Ziffer 5.
6.8. Gewährleistungsansprüche gegen OPENEND stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar .
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. OPENEND behält sich das Eigentum an der bestellten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen vor.
7.2. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Auftraggeber tritt hierzu bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an OPENEND ab, die ihr aus der Weiterveräußerung dieser Ware gegen eine Dritten erwachsen. OPENEND nimmt die Abtretung hiermit an. Nach der Abtretung ist der Auftraggeber zur Einziehung der Forderung gegen den Dritten berechtigt. OPENEND behält sich jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug oder Vermögensverfall gerät.
8. Zahlung
8.1. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, wird als Zahlungsfrist 14 Tage nach Zugang der Rechnung vereinbart, zahlbar ohne Abzug. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug.
8.2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn OPENEND über den Betrag verfügen kann. Die Annahme von Schecks bedarf der schriftlichen Vereinbarung bei Auftragserteilung; hier gilt die Zahlung als erfolgt, wenn die Frist von 7 Tagen nach der Einlösung des Schecks verstrichen ist.
8.3. Bei größeren Aufträgen können gemäß der geleisteten Arbeiten Zwischenrechnungen gestellt oder Teilzahlungen gefordert werden.
8.4. Entstehen nach Vertragsschluss begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers, ist OPENEND berechtigt, die Leistung von der Vorauszahlung des Betrages für den Auftrag und dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
8.5. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch OPENEND anerkannt wurden.
8.6. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist OPENEND berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen wie folgt in Rechnung zu stellen. Nach Ablauf der gesetzlichen Zahlungsfrist (Verzugseintritt nach 30 Tagen) fallen Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a. an.
9. Urheberrecht
9.1. Sämtliche Rechte an Zeichnungen, Mustern und Berechnungen, die dem Auftraggeber von OPENEND zur Verfügung gestellt wurden, stehen ihr zu und müssen nach Bestellungserledigung unaufgefordert zurückgegeben werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
9.2. OPENEND behält sich das Recht vor, im Auftrag von Kunden gestaltete und sonderproduzierte Artikel zu Werbezwecken oder als Muster zu verwenden und abzubilden.
9.3. Produktionsmittel, wie zum Beispiel verwendete Logos (Wort-Bildmarken) und umprogrammierte Laserdaten bleiben in jedem Fall ihr Eigentum. Die Zugänglichmachung für Dritte, Vervielfältigung oder Weiterverwendung bedarf der Genehmigung von OPENEND.
9.4. Die von OPENEND entwickelten Ideen, Konzepte, Texte, Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Die Weiterverwendung sowie entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte, ohne ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung, ist nicht zulässig. Für jeden Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Auftragswertes, mindestens jedoch € 500,- an OPENEND zu zahlen. Weitergehende Schadenersatzansprüche behält sich OPENEND hiermit ausdrücklich vor. 10.Schlussbestimmungen
10.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von OPENEND.
10.2. Diese Bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen OPENEND und dem Auftraggeber unterstehen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Eine Anwendung von UN-Kaufrecht (CISG) findet unter keinem Aspekt statt. Vertragssprache ist deutsch .
11. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Zahlungs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
OPENEND Laserbeschriftungen - Torben Reimann e.K. - 2022
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